Einzugs- und Überschneidungsgebiet der GSL

Jede Grundschule hat bestimmte Einzugsgebiete. Das heißt, dass die Straße, in der Sie wohnen, einer bestimmten Grundschule in Ihrer Nähe zugeordnet ist. Durch das stetig wachsende Einzugsgebiet der Grundschule Langendiebach und die begrenzten Kapazitäten ist ein Überschneidungsgebiet mit der Grundschule am Eulenhof festgelegt worden. Dies bedeutet, dass wenn die Klassen aus dem festen Einzugsgebiet bereits gefüllt sind, die Kinder aus dem Überschneidungsgebiet an der Schule am Eulenhof eingeschult werden. Ausnahmen gelten für bereits eingeschulte Geschwisterkinder, bevorstehenden Umzug (mit Nachweis) ins Einzugsgebiet der Grundschule sowie außergewöhnliche beständige Betreuungsumstände, die den Schulweg des Kindes unnötig verlängern würden. In diesem Fall müssen Sie einen Gestattungsantrag bei der zuständigen Grundschule stellen. 

Die Plätze im Rahmen des Ganztags werden nur an Kinder im Einzugsgebiet sowie Geschwister der bereits aufgenommener Kinder vergeben! Ein Ganztagsplatz wird nicht zwecks Gestattungsgrundes vergeben, da die Stadt Erlensee ebenfalls Betreuungsplätze anbietet. Ebenso wird kein Platz vergeben, wenn das Kind aus Betreuungsgründen durch Großeltern/Freunde im Einzugsgebiet die Grundschule besuchen wird. 

 

Auf der Zeichnung erkennen Sie unsere Schule (dunkelgrün), unser festes Einzugsgebiet an der Farbe hellgrün sowie das Überschneidungsgebiet an der Farbe orange

Überschneidungsgebiet der GSL