Pakt für den Ganztag an der GSL

www.hessen.ganztaegig-lernen.de
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Seit dem Schuljahr 2018/2019 nimmt die Grundschule Langendiebach als eine der ersten Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis am Pakt für den Nachmittag teil.

Pakt für den Ganztag ist eine Initiative des Landes Hessen, bei der das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulträger, der zuständigen Kommune sowie den Schulen und Angebotsträgern vor Ort ein verlässliches Betreuungsangebot für die Grundschulkinder anbietet. Bei Bedarf werden die Kinder ab 7.00 Uhr morgens bis 17.00 Uhr nachmittags sowie in acht Wochen Ferien betreut.

Das Ziel ist einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und andererseits mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler.  

Die Grundschule Langendiebach bietet in Zusammenarbeit mit dem Angebotsträger "Leben mit Kindern in Erlensee e.V.", der Stadt Erlensee, dem Schulträger des Main-Kinzig-Kreises, dem Schulamt sowie mehreren Vereinen und externen Anbietern wie die TSGE, Musikschule MKK, Chorverein u.a. ein Bildungs- und Betreuungsangebot für Ihre Kinder an.  

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Eine Anmeldung für das kommende Schuljahr muss stets bis zum 28. Februar des Jahres zusammen mit den Arbeitsnachweisen der Erziehungsberechtigten eingereicht werden. 

Eine Moduländerung ist immer zum Halbjahr (01.02. sowie 01.08.) mit einem Vorlauf von zwei Wochen möglich. 

Eine Kündigung für das folgende Schuljahr kann stets bis zum 01. April eingereicht werden. Die Verträge für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen laufen automatisch zum Ende des Schuljahres ab, wobei die Sommerferienspiele noch ein letztes Mal dazu gebucht werden können. Weitere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung.

 

DIE ANMELDUNG FÜR EINEN GANZTAGSPLATZ STEHT NUR DEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN DER GRUNDSCHULE LANGENDIEBACH ZUR VERFÜGUNG. SIE KANN NICHT ZWECKS GESTATTUNG ZUM BESUCH DER GRUNDSCHULE DURCH KINDER AUS ANDEREN EINZUGSGEBIETEN ERFOLGEN. EBENSO BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF EINEN GANZTAGSPLATZ, WENN DIE KINDER AUF GESTATTUNG AUFGRUND DER BETREUUNG DURCH GROßELTERN/FREUNDE IM EINZUGSGEBIET DIE SCHULE BESUCHEN. ENTFÄLLT DIESE BETREUUNG DUCH GROßELTERN/FREUNDE, SO ENTFÄLLT AUCH DER GESTATTUNGSGRUND UND DAS KIND WIRD AN DIE URSPRÜNGLICH ZUSTÄNDIGE GRUNDSCHULE ZURÜCKGEFÜHRT.

Haben Sie noch Fragen? Bitte eine Email an die Schule schreiben!